Fragen und Antworten

  1. Was will die Stiftung Atomerbe fördern?
  2. Wen will die Stiftung Atomerbe fördern?
  3. Wie fördert die Stiftung Atomerbe?
  4. Welche Rechtsform hat die Stiftung Atomerbe?
  5. Wie ist das Verhältnis der Stiftung Atomerbe zur Anti-Atom-Organisation .ausgestrahlt e.V.?
  6. Welche Aufgaben hat der Vorstand?
  7. Können sich Stifter*innen in die Arbeit der Stiftung Atomerbe einbringen?
  8. Kann ich meine Zustiftung und Spenden steuerlich absetzen?
  9. Kann ich die Stiftung Atomerbe auch in einem Testament bedenken?
  10. Wie legt die Stiftung ihr Grundstockvermögen an?
  1. Was will die Stiftung Atomerbe fördern?

    In der Satzung der Stiftung steht es so: Der bestmögliche Schutz der Umwelt vor den Gefahren radioaktiver Abfälle kann nach Auffassung der Stifter*innen nur im Einvernehmen und Zusammenwirken mit den von den Gefahren betroffenen Menschen und unabhängigen zivilgesellschaftlichen Organisationen gewährleistet werden.

    Die Aufgabe der Stiftung ist es daher, den Betroffenen zu ermöglichen, den staatlichen Umgang mit radioaktiven Abfällen kritisch zu begleiten und zu hinterfragen sowie Fehlentwicklungen zu benennen und öffentlich zu machen. Denn nur, wenn sich die Betroffenen auf Augenhöhe einbringen können, ist ein verantwortungsvoller Umgang mit dem Atommüll erreichbar.

    Der gemeinnützige Stiftungszweck wird verwirklicht durch die finanzielle Förderung entsprechender Maßnahmen, Einrichtungen, Angebote und Programme, insbesondere in den Bereichen

    a. Information und Bildung, Diskussion und Meinungsaustausch
    b. Forschung und Recherche
    c. gemeinschaftliche Meinungsäußerungen
    d. Stärkung des Engagements von Einzelpersonen oder Gruppen.

    Die Stiftung entscheidet nach ihren sachlichen und finanziellen Möglichkeiten frei darüber, wie und in welchem Umfang die vorgenannten Maßnahmen verwirklicht werden.

  2. Wen will die Stiftung Atomerbe fördern?

    Um einen möglichst verantwortungsvollen Umgang mit diesen Hinterlassenschaften zu gewährleisten, wird es auch zukünftig nötig sein, dass sich die Betroffenen, unabhängige Wissenschaftler*innen und gesellschaftliche Organisationen in Fragen der Atommüll-Lagerung kritisch einbringen. Die Stiftung fördert andere steuerbegünstigte Organisationen (z.B. Vereine oder Stiftungen), wenn diese sich in diesem Sinne für den Schutz der Umwelt vor den Gefahren radioaktiver Abfälle einsetzen. Daher kann auch die Anti-Atom-Organisation .ausgestrahlt gefördert werden.

    Organisationen und Initiativen, die selbst nicht steuerbegünstigt/gemeinnützig sind, können sich einen gemeinnützigen Kooperationspartner suchen, wenn dieser "Umweltschutz" als Zweck in seiner Satzung angegeben hat. In Ausnahmefällen kommt auch die Anti-Atom-Organisation .ausgestrahlt als gemeinnütziger Kooperationspartner in Frage. Wer Fragen zum Thema Gemeinnützigkeit hat, kann sich gerne an die Stiftung wenden.

  3. Wie fördert die Stiftung Atomerbe?

    Aktuell fördert die Stiftung in zwei Antragsrunden jährlich. Aus den bis zum einen Stichtag eingehenden Anträgen wählt der Vorstand diejenigen aus, die am besten zum Förderzweck der Stiftung passen. Eine vorläufige Förderrichtlinie regelt, wie Fördergelder beantragt und vergeben werden.

  4. Welche Rechtsform hat die Stiftung Atomerbe?

    Die Stiftung Atomerbe hat die Rechtsform einer Treuhandstiftung. Sie benötigt eine Körperschaft als Treuhänder*in, die das Vermögen gemäß des Stiftungszwecks verwaltet sowie für sie im Rechtsverkehr auftritt und handelt. Treuhänderin der Stiftung Atomerbe ist die gemeinnützige Stiftung „Stifter für Stifter“ in München. Vorteile einer Treuhandstiftung sind eine schnelle und unbürokratische Gründung, die effiziente und günstige Stiftungsverwaltung durch die Treuhänderin, sowie größere Freiheiten bei der Gestaltung der Gremienstruktur oder bei Änderungen bei den Stiftungszielen. Die Stiftung Atomerbe kann jederzeit in eine rechtsfähige Stiftung umgewandelt werden.

  5. Wie ist das Verhältnis der Stiftung Atomerbe zur Anti-Atom-Organisation .ausgestrahlt e.V.?

    Der Verein .ausgestrahlt hat die Stiftungsgründung initiiert, ist aber nicht Treuhänderin. Die Stiftung Atomerbe soll nicht primär oder ausschließlich die Arbeit von .ausgestrahlt fördern. Die Förderung steht allen Initiativen und Organisationen offen, die im Sinne des Stiftungszwecks handeln. .ausgestrahlt kümmert sich als „Geschäftsbesorgerin im Auftrag der Treuhänderin“ u.a. um die Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit der Stiftung.

  6. Welche Aufgaben hat der Vorstand?

    Die Stiftung Atomerbe hat einen 3-5-köpfigen, ehrenamtlichen Vorstand. Aufgaben des Vorstands sind die Entscheidung über die Vergabe der Fördermittel und die Durchführung von Stiftungsaktivitäten sowie die Mitwirkung bei der ethisch-nachhaltigen Anlage des Stiftungsvermögens durch die Treuhänderin.

    Der Vorstand der Stiftung Atomerbe besteht seit August 2023 aus drei Personen: Helge Bauer, Anna Stender, Sarah Lahl

  7. Können sich Stifter*innen in die Arbeit der Stiftung Atomerbe einbringen?

    In der Satzung steht: „Der Stiftungsvorstand kann als weiteres Gremium einen Stiftungsbeirat ernennen. Einzelheiten über die Aufgaben und Pflichten sind in einer Geschäftsordnung des Beirats festzuhalten, die der Stiftungsvorstand erlässt.“ Noch ist dies nicht erfolgt, denn zuerst braucht es weitere Stifter*innen, mit denen sich der Vorstand über Sinn, Zweck und Aufgaben eines Beirats austauschen kann.
  8. Kann ich meine Zustiftung und Spenden steuerlich absetzen?

    Die Stiftung Atomerbe fördert den Umweltschutz und ist gemäß Feststellungsbescheid des Finanzamts München vom 25.1.2022 als gemeinnützig anerkannt. Daher kannst Du Deine Spenden und Zuwendungen mit einem Steuerabzug von bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags Deiner steuerlichen Einkünfte geltend machen (§10b, Absatz 1 Einkommensteuergesetz). Bei einer Zustiftung in den Vermögensstock kannst Du zusätzlich einen Spendenabzug von bis zu einer Million Euro innerhalb von zehn Jahren in Anspruch nehmen (§10b, Absatz 1a Einkommensteuergesetz). Bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren sind bis zu zwei Millionen Euro zusätzlich abzugsfähig.

    Freistellungsbescheid (pdf)

  9. Kann ich die Stiftung Atomerbe auch in einem Testament bedenken?

    Ja, Du kannst die Stiftung etwa als Allein- oder Miterbin einsetzen oder mit einem Vermächtnis im Testament oder Erbvertrag bedenken. Nicht nur große Vermögen, auch 1.000, 3.000 oder 5.000 Euro unterstützen die Arbeit, ob als Zustiftung oder als Spende.

    Die als gemeinnützig anerkannte Stiftung Atomerbe ist von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit. Das Erbe oder Vermächtnis kann somit vollständig für einen bestmöglichen Umgang mit dem Atommüll wirken.

    Bei Fragen oder für weitere Informationen wende Dich gerne an Sarah Lahl

    per E-Mail: info[at]stiftung-atomerbe.de

  10. Wie legt die Stiftung ihr Grundstockvermögen an?

    In der Satzung steht: "Das der Stiftung zur dauernden und nachhaltigen Erfüllung ihres Stiftungszwecks zugewendete Vermögen (Grundstockvermögen) ist in seinem nominalen Wert ungeschmälert zu erhalten."

    Die Vermögensanlage der Stiftung Atomerbe soll höchsten ethisch-nachhaltigen Ansprüchen genügen. Dabei orientieren wir uns an den Anlagerichtlinien der Bewegungsstiftung und denen der Urgewald-Stiftung. Besonders wichtig ist uns der vollständige Ausschluss von Geldanlagen im Bereich Atomwirtschaft und -technologie.

    Aktuell ist das Grundstockvermögen in Höhe von 140.000 Euro (Stand: 31.03.2024) wie folgt angelegt:
    80.000 Euro im Vermögenspooling-Fonds Nr. 2 (https://www.hausdesstiftens.org/stiftungen/vermoegenspooling/fonds-2/) des Haus des Stiftens
    40.000 Euro Festgeld bei der Bank für Sozialwirtschaft
    20.000 Euro bei der ethisch-nachhaltigen Vermögensverwaltung Murphy & Spitz (https://www.murphyandspitz.de). Murphy und Spitz verwaltet auch das Stiftungsvermögen der Urgewald Stiftung. Die Anlage des Stiftungskapitals wird daher so erfolgen, dass unser Portfolio nur Anlagen enthält, die auch im Portfolio der Urgewald Stiftung enthalten sind.