Stiftung transparent
Wir haben uns der von Transparency Deutschland gestarteten "Initiative Transparente Zivilgesellschaft" angeschlossen. Als Unterstützer der Initiative haben wir uns selbst verpflichtet, Informationen über Ziele, Mittelherkunft, Mittelverwendung und Entscheidungswege nach den Richtlinien der Initiative zu veröffentlichen.
1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr unserer Organisation
Die Stiftung .atomerbe ist eine Treuhandstiftung und wurde 2019 gegründet. . Treuhänderin ist die gemeinnützige Stiftung Stifter für Stifter, Haus des Stiftens, Landshuter Allee 11, 80637 München.
Der Verein .ausgestrahlt, Große Bergstraße 189, 22767 Hamburg ist Gründungsinitiatorin der Stiftung .atomerbe und kümmert sich als „Geschäftsbesorgerin im Auftrag der Treuhänderin“ u.a. um die Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit der Stiftung.
Ansprechpartner:
Friedrich Erbacher
Telefon 040 - 25 31 39 13
verwaltung@stiftung-atomerbe.de
2. Vollständige Satzung sowie weitere wesentliche Dokumente, die Auskunft darüber geben, welche konkreten Ziele wir verfolgen und wie diese erreicht werden
3. Die Stiftung Atomerbe fördert den Umweltschutz und ist gemäß Freistellungsbescheid des Finanzamts München vom 25.1.2022 als gemeinnützig anerkannt.
4. Name und Funktion der wesentlichen Entscheidungsträger*innen
5. Bericht über die Tätigkeiten unserer Organisation
Geförderte Projekte 2022
Geförderte Projekte 2021
Geförderte Projekte 2020
6. Personalstruktur
Die Stiftungsverwaltung erfolgt durch die Treuhänderin. Der 3-köpfige Stiftungsvorstand arbeitet ehrenamtlich.
7. / 8. Angaben zur Mittelherkunft und Angaben zur Mittelverwendung
Jahresabschluss 2021/2022
Jahresabschluss 2020/2021
Jahresabschluss 2019/2020
9. Verbundenheit mit Dritten
Die Stiftung Atomerbe ist gesellschaftsrechtlich ungebunden.
10. Namen von Personen, deren jährliche Zuwendung mehr als zehn Prozent unserer gesamten Jahreseinnahmen ausmachen
In 2022 entsprachen 10% der Gesamteinnahmen dem Betrag von 888,10 Euro (2021: 229 Euro). Zuwendungen von juristischen Personen gabe es 2022 (und 2021) nicht.
Die Zuwendung einer natürlichen Person lag mit 1.000 Euro darüber. (2021: 1 Zuwendung / 1.000 Euro).